Kinderschutz

Ansprechpartner

Der Kinderschutzbeauftragte beim DJK Süd e.V. ist

  • Uwe Grohmann (Fachkraft nach §8a KJHG)

Er ist erreichbar unter kinderschutz@djk-sued.de.

Prävention sexualisierter Gewalt beim Fußball, Faustball und Judo

Dazu gehört die Motivation sich für den Schutz vor sexualisierter Gewalt einzusetzen.

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt. (Quelle: Deutsche Sportjugend)

Wir wollen Kinder schützen und setzen uns mit der „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ auseinander um für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu sorgen.

Wir wollen Transparenz schaffen um im Verdachtsfall entsprechend reagieren zu können.

Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im DJK-Süd

Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, vor Kindeswohlgefährdung aller Art, als auch dem Schutz von Mitarbeitern vor einem falschen Verdacht.

  1. Verantwortungsbewusstsein

Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Wir nehmen die unserer übertragenen Aufsichtspflicht ernst und handeln bewusst im Sinne, Gefährdungen für das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden bzw. abzuwenden.

  1. Transparenz

Im Umgang mit Minderjährigen schaffen unsere Trainer die größtmögliche Transparenz, um Sicherheit zu geben und Vertrauen zu bilden. Wir nutze das „Sechs-Augen-Prinzip“ oder ersatzweise das „Prinzip der offenen Tür“ in allen Situationen, besonders bei: Einzeltrainings, Fahrten zum Training, Wettkampf, Trainingslagern, usw.

  1. Körperkontakt

Den Körperkontakt (Hilfestellungen, Trösten, Gratulationen etc.) beschränken wir auf das aus sportlicher und pädagogischer Sicht angebrachte Maß und achten darauf, dass er von den (minderjährigen) Sportlern gewollt und ihnen nicht unangenehm ist. Die individuellen Grenzen der einzelnen Personen respektieren wir.

  1. Duschen und Umkleiden

Unsere Trainer ziehen sich  nicht mit den minderjährigen Sportlern gemeinsam um und gehen auch nicht mit ihnen zusammen Duschen. Ist ein Betreten der Umkleidekabinen erforderlich, sollte es nur durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Trainer oder Betreuungspersonen klopfen vorher an und bitten die Kinder, sich etwas überzuziehen. Wenn es keine separaten Umkleidemöglichkeiten für die Betreuungspersonen gibt, nutzen wir möglichst die Umkleidekabine als Wechselkabine vor oder nach den Sportlern.

  1. Übernachtungssituationen

Bei Übernachtungen im Rahmen eines Trainingslagers, einer Wettkampffahrt  usw. schlafen unsere Trainer grundsätzlich nicht im selben Zimmer wie die (minderjährigen) Teilnehmer. Mädchen und Jungen werden grundsätzlich getrennt untergebracht. Beim Betreten der Schlafräume achten wir auf die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen.

  1. Mitnahme in den Privatbereich

Unsere Trainer nehmen keine Kinder und Jugendlichen, für die eine Aufsichtspflicht im Rahmen unserer Tätigkeiten im Verein besteht, alleine in ihre privaten Bereiche, wie Haus, Wohnung, Garten, Boot etc. mit, wenn es keine diesbezügliche Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten gibt. Auch hier gilt es das „Sechs-Augen-Prinzip“ ein zu halten.

  1. Gleichbehandlung der Sportler

Alle Sportler werden gleich behandelt. Dazu zählt, dass alle die gleiche Ansprache für die Trainer (alle: Frau/Herr… oder Vorname) verwenden. Umgekehrt werden auch alle Sportler von den Trainern bei ihrem Namen genannt. Zuwendung und Aufmerksamkeiten (Geschenke etc.) von Trainern überschreiten das pädagogisch sinnvolle Maß nicht und werden gleich und nachvollziehbar unter allen den Trainern anvertrauten (minderjährigen) Sportlern verteilt.

  1. Kommunikation

Die Kommunikation (besonders in schriftlicher Form) mit den Kindern und Jugendlichen sollte sich inhaltlich auf Themen konzentrieren, die den Sportbetrieb betreffen. Die Trainer teilen keine privaten Geheimnisse mit den (minderjährigen)Sportlern. Die Kommunikation führen die Trainer möglichst immer mit der ganzen Gruppe oder bei Themen, die nur einzelne Sportler betreffen, unter Mitwissen von deren Sorgeberechtigten.

  1. Datenschutz und Bildmaterial

Mit den privaten Daten von (minderjährigen) Sportlern gehen wir verantwortungsvoll um und geben diese grundsätzlich nicht für gewerbliche Zwecke etc. weiter, es sei denn es besteht eine diesbezügliche Absprache mit den Sorgeberechtigten. Ebenso fertigen wir keine Aufnahmen von (minderjährigen) Sportlern  in unangemessenen Situationen an oder verbreiten diese gegen deren Willen oder den Willen der Sorgeberechtigten. Wir zeigen und verbreite denen uns anvertrauen (minderjährigen) Sportler kein Bild-und Video-Material mit anzüglichem Inhalt.

  1. Risikoanalyse

Zur Selbstkontrolle und Prüfung der der Wirksamkeit unserer Maßnahmen unterziehen wir uns einer Risikoanalyse nach dem Modell des Deutscher Judo-Bund e.V. (https://assets.judobund.de/public/uploads/risikoanalyse_psg_djb.pdf).

Unsere Trainer müssen ausnahmslos ein aktuelles „Erweitertes Führungszeugnis“ vorweisen, haben eine „Selbstverpflichtungserklärung für Jugend und Kinderschutz“ unterschrieben und werden intern und extern zu dem Thema „Kinderschutz“ geschult, um eine große Sensibilität als auch Transparenz zu erreichen.

In Programmen wir „Kinder stark machen“, sorgen wir aktiv für eine Prävention bei unseren Kindern und Jugendlichen im Verein.

  1. Einschreiten und melden im Konflikt-und Verdachtsfall

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität, deshalb schreiten wir und unsere Trainer im akuten Gefährdungsmoment aktiv ein. Sollte wir Kenntnis davon erlangen, dass innerhalb des Vereines gegen diese Regeln verstoßen wird, oder es Anhaltspunkte gibt, dass in irgendeiner Weise das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist, wenden wir oder unsere Trainer sich an unten genannte Ansprechperson.

 

Mit Sportler und Trainer sind zusammenfassend alle Sportler/innen / m, w, d ; Trainer/innen / m, w, d angesprochen.

Externe Anlaufstellen

Weitere allgemeine Anlaufstellen für betroffene Personen:

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